Von Jochem Fornoff
In unserem Verein haben sich drei wichtige Änderungen ergeben:
♦ Das Finanzamt Darmstadt hat uns durch einen Freistellungsbescheid Anfang Mai endgültig die Gemeinnützigkeit anerkannt. Dadurch sind wir berechtigt, Spendenbe-scheinigungen auszustellen, die der Spender steuermindern verwenden kann.
Wer uns eine Spende zukommen lassen möchte und eine solche Bescheinigung gerne hätte, muss uns das auf jeden Fall unter Angabe seiner vollen Anschrift mitteilen (diese Daten müssen zwingend auf der Spendenbescheinigung eingetragen werden!). Eine Namensangabe auf einem Überweisungsträger reicht also nicht aus.
Zu beachten ist, dass wir eine Spendenbescheinigung wegen des Aufwands aber erst ab einer Spende von 20.– Euro ausstellen werden.
♦ Unsere Internetseite ist ab sofort als eine „sichere Verbindung“ eingestuft. Das heisst, dass durch die SSL-Verschlüsselung ein unbefugter Außenstehender keine Daten einsehen oder „abgreifen“ kann, wenn es zwischen unserer Internetseite und einem Server zu einer Verbindung kommt.
♦ Durch die am 25. Mai 2018 in Kraft getretene „Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)“ waren auch wir gezwungen, unsere Datenschutzbestimmungen zu überarbeiten bzw. zu ergänzen. Unser 2. Vorsitzender Werner Bach hat sich sehr darum bemüht und unsere Datenschutzerklärung auf den neuesten Stand gebracht, so dass sie jetzt den neuen Vorschriften entspricht.