Auch unser Lauftreff muss eine Zwangspause einlegen!

Uns ist jetzt die “4. Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus” der hessischen Landesregierung vom 17. März 2020 (wirksam ab 18. d. M.) zur Kenntnis gelangt, die auch uns zwingt, alle Lauftreff-Aktivitäten einzustellen.
Das in der Verordnung enthaltene Verbot gilt zunächst bis zum 19. April 2020. Ob wir dann wieder unseren Lauftreff fortsetzen können oder ob das Verbot weiterhin bestehen bleibt, kann z.  Zt. natürlich niemand sagen.
Das bedeutet, dass dadurch auch unser “Lauf in den Frühling” (28. März 2020) ausfallen muss.
Besuchen Sie deshalb immer wieder einmal unsere Internetseite, wir halten Sie über die weitere Entwicklung selbstverständlich zeitnah auf dem Laufenden.
Die Verordnung der hessischen Landesregierung kann hier eingesehen werden:     

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